Enkel


Sie haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, falls der direkte Abkömmling des Versorbenen, der Ihr Elternteil war, bereits verstorben ist!
Ehegatte/Lebenspartner
Falls die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war/in einer eingetragenen Lebensparterschaft lebte:
Abkömmlinge / Verwandschaft 1. Ordnung