Kategorie-Archiv: Aktuelles

Aktuelle Meldungen

Die Wohnungsfrage

Ist es zutreffend, dass Wohnimmobilien eine bevorzugte Form der Altersvorsorge ist und zu empfehlen ist? Dies wird von der Bevölkerungszahl abhängen. Es gibt derzeit mehrere, jedoch vollkommen unterschiedliche Prognosen.

Prognose A

Das Institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rechnet voraus, dass die Bevölkerung in Deutschland im Zeitraum der Jahre 2010 – 2030 um 2,5 Mio. oder 3 % auf 79,3 Mio. Einwohner sinken wird.

Prognose B

Vollkommen konträr dazu ein Artikel aus der FAZ der bis 2030 ein Anwachsen der Bevölkerung auf 84 Millionen annimmt.

Hier ist auch mitberücksichtigt die Zahl der Zuwanderer und die Zahl der Auswanderer.

Es stellt sich die Frage, ob bei Prognose A damit auch zugleich die Anzahl der Haushalte sinken wir.

Die Zahl der Haushalte wird nicht sinken. Es ist eher so, dass die Zahl der Haushalte bis zum Jahre 2030 zumindest stabil bleiben wird. Es ist nämlich so, dass die Zahl der Einzelhaushalte steigen wird. Ob allerdings die Anlage in Wohnimmobilien eine für Senioren lukrative Angelegenheit ist, muss im Rahmen einer sehr sorgfältigen Prüfung durch die Erbrechtskanzlei Ott-Eulberg und Eulberg vollzogen werden.

Selbst wenn im ländlichen Bereich Eigentumswohnungen bzw. Häuser äußerst günstig angeboten werden, stellt sich die Frage, ob dies eine renditeorientierte Anlage für Investoren ist.

Beide Prognosen gehen davon aus, dass der Wohnraum eher in den Ballungsräumen gesucht werden wird.

Steigerung von Immobilienwerten im Landkreis Augsburg

Die Steigerung von Immobilienwerten ist abhängig von der Bevölkerungszahl von Menschen mit einem Alter von unter 50 Jahren und dem entsprechenden wirtschaftlichen Umfeld.

Der Trend, der sich bei den großen Ständen, wie München, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg etc. zeigt, dass dort ein massiver Zuzug von Personen stattfindet, ist nicht in allen Bereichen des Landkreises Augsburg festzustellen. Weiterlesen

Gerichts-/Anwaltsgebühren in den Niederlanden

So wie im deutschen Verfahren, müssen die Parteien in einem Zivilverfahren Gerichtsgebühren zahlen.

Die jeweilige Höhe der bei Klageerhebung zu entrichtenden Gebühren ist abhängig, so wie in Deutschland, vom Streitwert.

Ähnlich wie im deutschen Recht ist es so, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Im Gegensatz zum deutschen Recht gibt es kein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern die Anwälte werden nach Stundensätzen bezahlt. Der Stundensatz errichtet sich allerdings auch zum Teil an der Höhe des Streitwerts und an der Spezialkenntnis des Anwalts.

Die sachliche Zuständigkeit von Gerichten ergibt sich daraus, dass es zwei Instanzen gibt. Erstinstanzlich ist das Amtsgericht für Streitsachen bis zu einem Wert von 25.000,00 €.

Im Gegensatz zum deutschen Recht ist die Zustellung durch einen Anwalt bzw. durch einen Gerichtsvollzieher zu veranlassen.

Der geltend gemachte Anspruch muss detailliert erfolgen und in holländisch.

Das niederländische Zivilverfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage.

Klageverfahren dauern im Regelfall 7-12 Monate.

Die Kosten des Zivilverfahren bestehen aus den Anwaltskosten, den an das Gericht zu zahlenden Gerichtskosten, den Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Klage und ggfs. der Kosten für die Sachverständigenbestellung und ggfs. die Kosten für Zeugen.

Der Stundensatz für Anwaltsstunden liegt in etwa in den Niederlanden zwischen 150,00 € und 240,00 €.

Im niederländischen Prozessrecht besteht die Möglichkeit der Zeugeneinvernahme bereits vor dem Rechtsstreit.

In einem niederländischen Verfahren kann es, ähnlich wie im deutschen Verfahren, einen frühen ersten Termin geben oder eine schriftliche „Runde“.

Diese schriftliche Runde kann sich auch an einen Termin anschließen, der nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt.

Im niederländischen Recht ist es im Hinblick auf die Kostenerstattung nahezu immer so, dass die klagende Partei nahezu niemals ihre Anwaltskosten von der unterliegenden Partei erstattet bekommt.

Die Durchsetzung von offenen Forderungen gegen ein niederländisches Unternehmen ist daher geprägt von der Kenntnis, dass der Kläger seine Anwaltskosten nahezu nicht vollumfänglich erstattet bekommt.

Gerichts-/Anwaltsgebühren in den Niederlanden

So wie im deutschen Verfahren, müssen die Parteien in einem Zivilverfahren Gerichtsgebühren zahlen.

Die jeweilige Höhe der bei Klageerhebung zu entrichtenden Gebühren ist abhängig, so wie in Deutschland, vom Streitwert.

Ähnlich wie im deutschen Recht ist es so, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

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Sozialhilferegress und Behindertentestament

Auch bei großem Nachlasswert ist ein sogenanntes Behindertentestament wirksam.

Das Landgericht Essen, Urteil vom 03.12.2015, Az. 2 O 321/14 hat entschieden, dass ein Behindertentestament auch dann wirksam bleibt, wenn der Nachlasswert sehr groß ist und auch aus dem Pflichtteil die Versorgung des Behinderten sichergestellt wäre.

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Rückforderungsklausel für steueroptimierte Unternehmensübertragungsverträge bei der derzeit bestehenden Rechtslage

Mit einer Rückforderungsrechtklausel im Vertrag zur Übertragung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteil bei der derzeitigen Rechtslage wird durch das Rückforderungsrecht eine Option offen gehalten, das gegebenenfalls neue Recht, welches ab 2016 gelten soll, dann stattdessen anzuwenden, d.h. der derzeit abgeschlossen Vertrag wird rückgängig gemacht und wird erneut abgeschlossen, in neuer eventuell günstigeren Rechtslage.

Wenn nämlich das neue Erbschaftsteuerrecht günstiger sein sollte als das derzeit Geltende, dann ist zu überlegen, den derzeitigen Vertrag rückgängig zu machen und diesen im Zeitraum des günstigeren Erbschaftssteuerrechts erneut abzuschließen.

Weil aber noch nicht sicher ist, dass ab 2016 das Erbschaftsteuerrecht besser werden wird sondern auch einzukalkulieren ist das hier eine Verschlechterung d.h. höhere Besteuerung eintreten könnte, ist es schon zu überlegen, ob man eben nicht gerade jetzt überträgt und das derzeitige Recht ausnutzt, aber mit Rückforderungsklausel.

Insolvenzverfahren Schiffsfonds, Filmförderungsfonds, Immobilienfonds, Fälle aus dem Alltag

Wie ist folgender Fall zu lösen?

Der Erblasser war an verschiedenen steuersparenden Gesellschaften beteiligt. Es handelt sich hierbei um Fonds im Bereich von Schiffen und Filmförderung. Bei den KG war folgendes formuliert: „Wenn der Gesellschafter verstirbt, werden Gesellschafter seine Erben“. Der Erblasser verstarb. Es wurde Erbin die Ehefrau des Erblassers aufgrund testamentarischer Erbfolge.

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Insolvenzverfahren, Fälle aus dem Alltag

Wie ist folgende erbrechtliche Situation zu lösen?

Erblasser E hatte eine Immobilie in den neuen Bundesländern.
Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 16 Personen.
Nur eine Erbin lebt in Deutschland. Diese Erbin hat einen Anteil von 5/164.
Die Immobilie steht in der Altstadt und war teuer renoviert worden.

Aufgrund von massiven Baumängeln drohte die Immobilie in den Fußgängerbereich zu stürzen.

Die Stadt überzog die in Deutschland lebende Miterbin mit Zwangsgeldforderungen und drohte schlussendlich Ersatzvornahme an.

Die Miterbin verfügt nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel die Immobilie zu sanieren. Den im Ausland lebenden Miterben ist die Situation mehr oder weniger egal.

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Pflegenotstand Deutschland

Aufgrund der immer größer werdenden Notwendigkeit der Pflege von älteren Menschen muss auch die Möglichkeit der Pflege in Betracht gezogen werden, dass diese zuhause betreut und gepflegt werden.

Immer mehr Angehörige können die Pflege nicht ausführen.

Bei immer mehr älteren Menschen besteht der Wunsch im Rahmen ihres häuslichen Umfelds gepflegt zu werden.

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