Antwort: Es gibt keine 300-Wohnungen-Gesetzgebung, sondern es gibt eine Richtlinie der Finanzverwaltung zur Förderung des trägen Immobilienmarkts, dass größere Vermögen Geld auch in den wenig ertragreichen Wohnungsmarkt pumpen, sodass hier als Gegenleistung eine Erbschaftssteuerbefreiung winkt.
