Bei einem eingetretenen Erbfall kommt es immer wieder dazu, dass Erben Einsichtnahme in die Pflegeakten wünschen.
Nachdem die Seniorenheime gut vertreten durch ihre Syndikus-Anwälte den pauschalen Anspruch verneinen, meinen immer mehr Erben die Miterben ins Boot nehmen zu müssen um hier eine entsprechende Einsichtnahme zu ermöglichen. Weiterlesen
