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Fragen zu Erbschaftsteuer und Politik

Frage: Halten Sie Erbschaften aus politischen Gründen für ungerecht?

Antwort: Allein schon diese Frage ist Unsinn. Es gibt Menschen, die leistungsfähig sind, und es gibt eben aber auch Menschen, die weniger leistungsfähig bzw. -orientiert sind. Aus welchen Gründen soll daher die Vermögensweitergabe nicht fair sein? Weiterlesen

Frage: Was sagen sie zur 300-Wohnungen-Gesetzgebung?

Antwort: Es gibt keine 300-Wohnungen-Gesetzgebung, sondern es gibt eine Richtlinie der Finanzverwaltung zur Förderung des trägen Immobilienmarkts, dass größere Vermögen Geld auch in den wenig ertragreichen Wohnungsmarkt pumpen, sodass hier als Gegenleistung eine Erbschaftssteuerbefreiung winkt.

Frage: Was wird Inhalt der seit langem angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein?

Antwort: Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist vollkommen offen. Eine Prognose kann hier überhaupt nicht getätigt werden. Zudem ist die Ausgangssituation dieses Verfahrens so, dass jemand, der nur Privatvermögen hatte, geklagt hatte mit der Begründung, dass es ungerecht sei, dass er auf Privatvermögen mehr Steuern zu bezahlen hätte, als jemand, der Betriebsvermögen hat. Hierbei wird auch übersehen, dass bspw. vermietete Immobilien bereits einen Wertabschlag von 10 % haben. Die ausschließliche Fixierung auf Trennung Privat- zu Betriebsvermögen ist daher ganz eindeutig zu kurz gesprungen.

Frage: Was sagen Sie zu den Vorschlägen, wie Flat-Tax und Stundung?

Antwort: Diese Vorschläge sind typisch, um immer wieder Sommerlöcher zu stopfen. Eine Flatrate ist prinzipiell ungerecht, weil besondere Sachverhalte Ausnahmen bedürfen. Nicht jede simple Gestaltung, die auch für jeden, der sich mit der Materie nicht beschäftigt, nachvollziehbar ist, ist auch gerecht. Die Einfachheit ist oftmals ungerecht. Komplizierte Lebenssachverhalte erfordern einfach komplizierte Regelungen.

Der Vorschlag der Stundung ist in der Praxis überhaupt nicht anwendbar. Diejenigen, die Stundung vorschlagen, haben keine Ahnung, wovon sie reden. Die Stundung setzt voraus Sicherheitenbestellung. Bei einem Unternehmen sind oftmals zur Erlangung günstiger Zinssätze Sicherheiten vergeben worden, sodass für die Steuerstundung es nahezu keinen freien Raum gibt.

Frage: Testament, wie viele haben eine letztwillige Verfügung errichtet?

Antwort: Statistisch gesehen ist es so, dass nur 35 % der Gesamtbevölkerung eine letztwillige Verfügung errichtet haben. Hier muss allerdings sehr stark differenziert werden. Bei den unter 50-Jährigen haben nur 11 % eine letztwillige Verfügung errichtet, von den 50- bis 64-Jährigen dann bereits 35 % und bei den über 65-Jährigen bereits wenigstens 50 %. Zusätzlich muss noch festgehalten werden, dass bei Personen, die über Immobilien verfügen, die Testamentsquote bei ca. 70 % liegt. Wenn zum Immobilienvermögen noch unternehmerisches Vermögen hinzukommt, ist die Testamentsquote mehr als 85 %. Gleichfalls ist zu differenzieren, ob die Testamentserrichter auf dem Land oder in der Stadt leben. Die ländliche Bevölkerung hat eine viel höhere Testamentsquote, als die Stadtbevölkerung. Dies liegt auch darin, dass die Landbevölkerung im Durchschnitt mehr Immobilienvermögen hat.

Frage: Besprechen die Erben und der Erblasser rechtzeitig den Erbfall und die möglichen Maßnahmen, die dort getroffen werden?

Antwort: Die Gesprächsbereitschaft zwischen zukünftigen Erblassern und Erben über das Thema Erbrecht hat in den letzten Jahren stark abgenommen.

Während 2013 noch 40 % der Erblasser mit ihren Erben über die Erbschaft gesprochen haben, ist es nunmehr so, dass im Jahr 2025 nur noch 26 % der Erblasser mit den potenziellen Erben und Vermächtnisnehmern sich über den zukünftigen Erbfall unterhalten haben und entsprechende Maßnahmen abgestimmt haben.