Oftmals tritt bei Eintritt in das Rentenalter eine Liquiditätslücke auf. Bei einem angenommenen monatlichen Fehlbetrag von 1.000,- € führt dies zu einem jährlichen Fehlbetrag von 12.000,- €.
Wenn beispielsweise die Eheleute einen Betrag von 250.000,- € auf der Bank verfügen, müssten diese 250.000,- € jährlich 4,8 % Nachsteuern berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer von ca. 26 % bedeutet dies, dass der Anlagebetrag von 250.000,- € ansich mit 6,5 % steigen müsste, was im Augenblick nicht möglich ist.
Geldanlagen mit einer höheren Verzinsung von 4 % sind bereits als äußerst risikoträchtig zu betrachten.
Wenn nun die Finanzierungslücke von 12.000,- € jährlich mit 2 % Anlagezins weggefertigt werden müsste, dann müsste ein Vermögen von 600.000,- € vorhanden sein.
Nur ein geringer Teil der Bevölkerung verfügt über ein Barvermögen von 600.000,- €, so dass als Alternative nur der Verzehr der Ersparnisse im Laufe der Jahre als Möglichkeit übrig bleiben wird.
Als Alternative zum rapiden Vermögensverzehr gibt es nur die Möglichkeit den Lebensstandard deutlich nach unten zu schrauben bzw. nach Eintritt in das Rentenalter Einkünfte zu haben aus selbstständiger bzw. nichtselbstständiger Tätigkeit um die Finanzierungslücke zu schließen.
Die derzeit fallenden Einnahmen aus Erbschaftsteuer sind unter anderem dadurch zu erklären, dass ein Teil des Vermögens durch Beibehaltung des Lebensstandards bzw. zur Finanzierung des erhöhten Lebensaufwands für Pflegekräfte und Pflegeheime verbraucht wird.
Das Vermögen sollte flexibel angelegt werden, um für Notfälle wie die Anschaffung eines neuen Autos, einer aufwendigen Reparatur der Immobilie ausreichend schnell realisierbares Geld zur Verfügung steht.
Kontraproduktiv ist z. B. die Anlage in Rentenversicherungen.