Frage: Nach welchem Recht gilt ein Testament, wenn der Erblasser die Länder wechselt?

Antwort: Ein Testament ist wirksam, wenn

1. es dem Recht des Staates entspricht, in dem die Verfügung errichtet worden ist,

2. es dem Recht des Staates entspricht, dem er Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehörte,

3. es dem Recht eines Staates entspricht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung oder im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte,

4. es dem Recht des Staates entspricht, in dem der Erblasser entweder im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung oder im Zeitpunkt seines Ablebens seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte,

5. es dem Recht des Staates entspricht, in dem sich unbewegliches Vermögen befindet.

Dies beruht auf dem Haager Testamentsformübereinkommen von 1961.