Frage: Kann der Erblasser auch ein wirksames Testament errichten durch einen Brief oder eine Postkarte?

Antwort: Grundsätzlich kann in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief oder Postkarte der letzte Wille des Erblassers enthalten sein.

Ein solches Schriftstück ist allerdings nur dann eine letztwillige Verfügung, wenn sie auf einem ernstlichen Testierwillen des Erblassers beruht, er also eine letztwillige Verfügung errichten wollte und nicht nur seinen Testierwillen ankündigen wollte.