Frage: Was ist, wenn der Erbe die Erbschaft angenommen hat?

Antwort: Es geht das komplette Vermögen des Erblassers auf den Erben über. Es gehen aber auch sämtliche Schulden des Erblassers auf den Erben über. Es gehen auch die Persönlichkeitsrechte weitestgehend auf den Erben über, also bspw. das Recht am eigenen Bild.