Wenn ein wirksamer Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt worden ist, sei es bei einem persönlichen Termin beim Nachlassgericht oder über ein Notariat, wird bei Fallsituationen, die nicht einen Streit haben, die Erbscheinserteilung zwei bis acht Monate dauern.
Diese verlangsamte Bearbeitung der Erbscheinsanträge in den letzten Jahren erfordert eine transmortale notarielle Vollmacht, damit die Erben handeln können.
