Falschmeldung des mitteldeutschen Rundfunks

Warum zahlen angeblich Millionen Erben keine Erbschaftsteuer

Durch die sogenannte „Verschonung“ soll es vorkommen, dass die Millionen erben von der Steuerbehörde als bedürftig eingestuft werden und sie keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen so die vollkommen falsche MDR-Berichterstattung.

Dies ist blanker Unsinn.

Dies soll an folgendes Beispiel dargestellt werden:

Bei einer Schreinerei mit 150 Mitarbeitern, die an einem Abkömmling vererbt wird, würde dies dazu führen, dass dann der Ertragswert, der dann zu einem Wert von beispielsweise 9 Millionen führt eine Steuerbelastung von gerundet 1,8 Millionen Euro auslösen werde.

Dies kann niemals aus den Mitteln und den Erträgnissen der Schreinerei bezahlt werden. Zur Erhaltung der Arbeitsplatz innerhalb der Schreinerei muss es dazu kommen, dass die Betriebseinheit Schreinerei weitestgehend erbschaftssteuerbefreit wird.

Was der MDR (mitteldeutscher Rundfunk) total vergisst bei seiner Berichterstattung bzw. es absichtlich nicht in seiner Berichterstattung erwähnt, dass die Zahl der Arbeitnehmer gehalten werden muss, um die Steuerbefreiung zu bekommen und dass die Entnahmen aus dem Betrieb nicht höher sein dürfen, als der Gewinn und dass das Geldvermögen im Betrieb untergeordnet sein muss und dies im Regelfall für 7 Jahre.

Durch diese falsche polemische Darstellung wird suggeriert, dass Betriebe, die einen hohen steuerlichen Wert haben, immer steuerbefreit sind.

Dies ist gerade nicht der Fall.

Wenn ein Betrieb hohe Finanzmittel hat dann ist dieses Unternehmen nicht steuerbefreit.

Dies wird allerdings in der Berichterstattung mit keinem Wort erwähnt.

Ergebnis ist:

Unternehmen, die einen hohen steuerlichen Wert haben und untergeordnetes Geldvermögen haben sind dann steuerbefreit, wenn diese fortgeführt werden und Unternehmen mit einem hohen Steuerwert, die auch hohes Geldvermögen haben sind sehr wohl steuerpflichtig.