Liebe Mitglieder von Patchwork-Familien, liebe Mitglieder der End 68er-Generation,
diejenigen die die Ehe als bürgerliche Lebensform verachten, hochgeschätzte Millionäre, liebgewonnene Mitglieder der Gesellschaft die mehrere Kinder haben, an Sie wendet sich dieser Artikel. Wir von der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg Augsburg gehen davon aus, dass sich die allermeisten über Google im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer und des Pflichtteilsrecht informiert haben. Hoffentlich haben Sie auch verstanden, was die Konsequenzen sind.
Die allermeisten Mandanten haben sich im Hinblick auf die Grundzüge des Pflichtteilsrechts und der Erbschaftssteuer über Google informiert. Die allermeisten wissen, zumindest in nebulösen Grundzügen, dass sie erbarmungslos zur Ader gelassen werden, einerseits vom erbrechtlichen Feind Pflichtteilsrecht und andererseits vom erbrechtlichen Feind Erbschaftssteuerrecht.
Dieser Artikel wendet sich an all diejenigen, die in nichteheliche Lebenspartnerschaft zusammenleben. All diese wissen, in den allermeisten Fällen, dass sie lediglich einen Freibetrag von 20.000€ haben und dass dann die Steuerbelastung in raschen Schritten ab 30% nach oben geht.
Einfachste Steuerfalle
Zwei nichteheliche Lebenspartner A + D haben eine Wohnung in Augsburg Stadtmitte, Baujahr 2015 mit 160qm Wohnfläche, niedrig steuerlich bewertet mit 700.000 €, gekauft für 500.000 €. Jeder setzt den anderen zum Alleinerben ein. Ein kleiner Obolus im Todesfall für den Staat 30% aus 330.000 €, Schlappe 100.000 €, wenn A verstirbt.
Zudem gehen wir davon aus, dass die allermeisten dahingehend informiert sind, dass bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Abkömmlinge des erstversterbenden Ehepartners ganz locker mal 50% des Nachlasses in Geld beanspruchen können, selbst wenn der treusorgende, nichteheliche Lebenspartner ein Testament errichtet hat, in dem er seinen hoch geliebten, nichtehelichen Lebenspartner zum Alleinerben eingesetzt hat.
Wir nehmen A und B, wobei A ein Kind hat, ansonsten wie oben:
Pflichtteil = 175.000 €
Steuer aus 155.000 € ca. 50.000 €
insgesamt 225.000 €, es verbleiben 125.000 €, von ehemals 350.000 €
Gut, wenn man beruflich erfolgreich ist.
Verkauf wegen 225.000 € bzw. Kreditaufnahme, 10 Jahre Laufzeit, 5% Zins macht jährlich ca. 33.000 €.
Und jetzt fallen auch noch 80.000 € Einkommenssteuer an, wenn der Überlebende keinerlei Kredit bekommt, dann verbleiben aus der Erbschaft gerundet 50.000 €. Es taucht jetzt aller spätestens die Frage nach Heirat auf.
Gerade jetzt in den Monaten September, Oktober, gerade in der Zeit der Übergabe und der Testamente, haben wir von der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg einen ehemaligen Gymnasiallehrer als Mandanten kennengelernt, der 70 Jahre alt und, erfreulicherweise für ihn, 10 Mio. € schwer ist.
Der ehemalige Gymnasiallehrer hat aufgrund sparsamen Lebens und darüber hinaus aufgrund verschiedenster Erbschaften von Eltern, Tanten und Onkeln und einer geschickten Affinität zum Internethandel mit Aktien ein beträchtliches Vermögen erworben. Gut gemacht, der Neid vieler Lehrerkollegen ist ihm sicher.
Es war allerdings so, dass dieser Gymnasiallehrer auch noch seinen langjährigen Zahnarztfreund mitgebracht hatte.
Aufgrund unterschiedlicher Lebenswege hatte auch dieser ein Vermögen von knapp 10 Mio. €.
Gleichfalls war dieser nicht verheiratet.
In dieser illustren Runde waren auch jeweils die beiden Lebensgefährtinnen bzw. der Lebensgefährte des Zahnarztes mitanwesend.
Die beiden Herren besaßen relativ nahe zusammenliegend am Kobelhang in Augsburg jeweils Immobilien, die mindestens 3 Mio. € wert waren. Nachdem sich beide Mandanten jeweils sportiv versuchten zu überbieten aber dies nicht gelang, hatten beide lediglich einen Wert von 7 Mio. € jeweils in ihren Depots und ihren Konten, weil viel Urlaubszeit für Tennis und Gold verwendet wurde.
Beide hatten gleichfalls denselben Vermögensverwalter, der ihnen jeweils 170.000€ pro Jahr in Rechnung stellte.
Der erste Rat war, die Verträge mit dem Vermögensverwalter zu kündigen, da die beiden Senioren durchaus intellektuell in der Lage waren, ihre Depots in Höhe von 7 Mio. € selbst zu verwalten.
Ich habe mir den Werdegang der beiden Mandanten angehört.
Die erste Frage bei unserer testamentarischen Beratung ist prinzipiell die Frage nach dem Ehepartner.
Die Antwort war unisono von allen 4 Beteiligten sehr kurz.
Die Ehe ist ein Institut der bürgerlich-spurigen, überkommenen, patriarchalischen, dominante Lebensform, die wir ablehnen.
Die nächste Frage, die wir stellen, ist die Frage nach den Kindern. Die Replik des Lehrerehepaar des Lehrpaars war: „nein, wir haben keine Kinder, weil Kinder, die individuelle Lebensgestaltungsform behindern“ während von Seiten des Zahnarztes mitgeteilt wurde, dass er aus verschiedenen geschiedenen Ehen insgesamt 4 Kinder habe.
Die nächste Frage, die wir dann jeweils stellen ist, wer soll denn das gesamte Vermögen bekommen und hier waren sich die beiden Mandanten im Rahmen des Erstgesprächs zu zweit (wohl kostsparend) unisono einverstanden jeweils die nicht eheliche Ehepartnerin bzw. Lebenspartnerin.
Die sofortanschließende Frage war, ob sich denn die jeweiligen Paare schon längere Zeit kennen würden. Es wurde mir hier zur Information gegeben, dass man sich schon ewig kenne und dass das Vertrauen ineinander habe.
Langer Rede kurzer Sinn, Verheiratung, Pflichtteilsverzichtsvertrag, Ehevertrag, Testament, das spart schon mal ganz grob 2,5 Mio. € Steuer beider Lehrer (ehe) paar, und in der Zahnarztfamilie 2,5 Mio. € Pflichtteil und ca. 1,9 € Mio. € Steuer.
Notar und unsere Besatzungskosten sind dagegen verschwindend gering.