Die Erbrechtsverordnung wurde notwendig wegen ca. 54.000 Erbrechtsfällen mit Internationalen Hintergrund jährlich, die nach EU Angaben sich auf ein geschätztes Vermögen von mehr als 120 Milliarden Euro beziehen. Weiterlesen
Kategorie-Archiv: Internationales Erbrecht
Was regelt die europäische Erbrechtsverordnung?
Sachlich inhaltlicher Geltungsbereich: Weiterlesen
Welches Erbrecht kommt zur Anwendung?
Bestimmung des Erbstatuts:
Die Staatsangehörigkeit des Erblassers ist nicht mehr der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht sondern ausschließlicher Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt in Zeitpunkt des Todes. Weiterlesen
Welches Erbrecht gilt?
Der Testamentserrichter hat gemäß Artikel 22 ErbVO eine Rechtswahlmöglichkeit. Er kann das Heimatrecht (Staatsangehörigkeitsrecht) wählen. Weiterlesen
Benötige ich Erbschein und oder europäisches Nachlasszeugnis?
Erbschein §§ 23,53 ff. BGB.
Die bisherigen Erbscheins- und Testamentsvollstrecker Zeugnisvorschriften werden durch die §§ 352-352b FamFG im Wesentlichen übernommen. Es gibt jedoch neue Regelungen wie § 352a FamFG gemeinschaftliche Erbschein § 352b FamFG Erbschein für den Vorerben. Weiterlesen
Welche Form muss ich beachten bei internationalen Fällen?
Die Formgültigkeit einer schriftlicher Verfügung von Todes wird bestimmt nach Artikel 27 ErbVO. Dies bedeutet, dass hier das Testament einerseits wirksam ist, wenn es den Vorschriften des Landes entspricht, in welches der Erblasser verstorben ist bzw. wenn es den Formvorschriften des Landes entspricht, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte.
Welches Recht sollen Ausländer wählen, die in Deutschland wohnen?
Rechtswahl ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthalt in Deutschland: Weiterlesen
Erbrechtsquoten und Erbrecht in Ägypten
Anzuwendendes Erbrecht
Für Ägypten gilt folgende Regelung:
Die Erbfolge in Ägypten richtet sich unabhängig von der europäischen Erbrechtsverordnung stets nach dem Heimatrecht des Erblassers.
Wenn also beispielsweise ein Deutscher in Ägypten verstirbt, wendet Ägypten deutsches Erbrecht an. Weiterlesen
Erben in Europa
Der Erbfall in Europa unterscheidet sich nicht nur in rein rechtlichen Dingen ganz erheblich, sondern auch im Hinblick auf die Vermögenswerte eines Durchschnittshaushalts gibt es massive Unterschiede. Weiterlesen
Gerichts-/Anwaltsgebühren in den Niederlanden
So wie im deutschen Verfahren, müssen die Parteien in einem Zivilverfahren Gerichtsgebühren zahlen.
Die jeweilige Höhe der bei Klageerhebung zu entrichtenden Gebühren ist abhängig, so wie in Deutschland, vom Streitwert.
Ähnlich wie im deutschen Recht ist es so, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Im Gegensatz zum deutschen Recht gibt es kein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern die Anwälte werden nach Stundensätzen bezahlt. Der Stundensatz errichtet sich allerdings auch zum Teil an der Höhe des Streitwerts und an der Spezialkenntnis des Anwalts.
Die sachliche Zuständigkeit von Gerichten ergibt sich daraus, dass es zwei Instanzen gibt. Erstinstanzlich ist das Amtsgericht für Streitsachen bis zu einem Wert von 25.000,00 €.
Im Gegensatz zum deutschen Recht ist die Zustellung durch einen Anwalt bzw. durch einen Gerichtsvollzieher zu veranlassen.
Der geltend gemachte Anspruch muss detailliert erfolgen und in holländisch.
Das niederländische Zivilverfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage.
Klageverfahren dauern im Regelfall 7-12 Monate.
Die Kosten des Zivilverfahren bestehen aus den Anwaltskosten, den an das Gericht zu zahlenden Gerichtskosten, den Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Klage und ggfs. der Kosten für die Sachverständigenbestellung und ggfs. die Kosten für Zeugen.
Der Stundensatz für Anwaltsstunden liegt in etwa in den Niederlanden zwischen 150,00 € und 240,00 €.
Im niederländischen Prozessrecht besteht die Möglichkeit der Zeugeneinvernahme bereits vor dem Rechtsstreit.
In einem niederländischen Verfahren kann es, ähnlich wie im deutschen Verfahren, einen frühen ersten Termin geben oder eine schriftliche „Runde“.
Diese schriftliche Runde kann sich auch an einen Termin anschließen, der nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt.
Im niederländischen Recht ist es im Hinblick auf die Kostenerstattung nahezu immer so, dass die klagende Partei nahezu niemals ihre Anwaltskosten von der unterliegenden Partei erstattet bekommt.
Die Durchsetzung von offenen Forderungen gegen ein niederländisches Unternehmen ist daher geprägt von der Kenntnis, dass der Kläger seine Anwaltskosten nahezu nicht vollumfänglich erstattet bekommt.
