Antwort: Es können drei wesentliche Dinge geregelt werden:
Begünstigungen
Einschränkungen
Sonstiges
Zu Begünstigungen:
1. Erbeinsetzung
2. Vermächtnisse
3. Auflagen
4. Errichtung einer Stiftung von Todes wegen
Zu Einschränkungen:
1. Enterbung, d. h. ein negatives Testament.
2. Eine Pflichtteilsentziehung.
3. Ein Widerruf.
4. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
5. Die Anordnung von Teilungsanordnungen.
Zu Sonstiges:
1. Bestimmung eines Schiedsgerichts.
2. Rechtswahl
3. Wünsche, wie familienrechtliche Anordnungen, so die Benennung eines Vormunds, wobei die Wirksamkeit diesbezüglich kritisch ist.
