Pflegenotstand Deutschland

Aufgrund der immer größer werdenden Notwendigkeit der Pflege von älteren Menschen muss auch die Möglichkeit der Pflege in Betracht gezogen werden, dass diese zuhause betreut und gepflegt werden.

Immer mehr Angehörige können die Pflege nicht ausführen.

Bei immer mehr älteren Menschen besteht der Wunsch im Rahmen ihres häuslichen Umfelds gepflegt zu werden.

Die Einschaltung der medizinischen Pflegedienste ist oftmals nicht ausreichend, so dass hier zum Teil 16 und 24 Std. Betreuungen angesagt sind.

Im Hinblick auf die vorhandene Situation ist festzustellen, dass immer mehr Menschen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zur Pflege heranziehen.

Die Praxis zeigt leider, dass nur relativ wenige Familien finanziell in der Lage sind, sich hier die Vollanstellung ordnungsgemäß sozialversichert und versteuert leisten können.

Insbesonders sind ungeklärt die Positionen wie Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst.

Wenn dies umgesetzt wird durch Anstellung in Deutschland, ergeben sich sehr schnell Unkosten für eine 24-Stunden-Pflege in einer Größenordnung von 4.000 bis 6.000 € monatlich.

Stattdessen wird der Weg gewählt über sogenannte ausländische Pflegedienste mit Entsendungsverträgen.

Unseres Erachtens fehlen hier klare Richtlinien, nach denen die Allgemeinbevölkerung handeln kann. In den Entsendungsverträgen wird oftmals ein fixer Betrag zwischen 1.800 bis 2.400 € monatlich umsatzsteuerfrei in Rechnung gestellt. Hierfür wird eine 24-Stunden-Pflege zugesagt, wobei hier Kost und Logis vom Auftraggeber zu übernehmen sind.

Unseres Erachtens eröffnen sich dadurch zahlreiche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Problemstellungen.

Zum einen werden die Arbeitnehmer im Ausland nur angestellt auf den dortigen Mindestlohn.

Der Rest wird Ihnen ausgezahlt über eine angeblich steuerfreie und sozialversicherungsfreie Auslandspauschale. Die Auslandspauschale betrage im Ausland zwischen 40 bis 80 € täglich.

Dies verträgt sich unseres Erachtens allerdings nicht mit der Verpflichtung der entsendeten Pflegekraft hier unentgeltlich Kost und Logis zu gewähren. Die Senioren, die Pflegekräfte aus dem Ausland aufgrund von Entsendungsverträgen anstellt, gehen eine hohe strafrechtliche Relevanz im Hinblick auf

Umsatzsteuer
Sozialabgaben
Lohnsteuer

ein.

Zugleich sehen wir erheblich Problemstellungen arbeitsrechtlicher Art.

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg hat die entsprechenden Ministerien um Klarstellung gebeten, auch im Hinblick auf den kommenden Mindestlohn.