Wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen übertragen hat, kann dies zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen. Es muss sich allerdings um eine Schenkung handeln und nicht um eine Ausstattung, wie oben dargestellt. Weiterlesen
Kategorie-Archiv: Pflichtteil
Was verstehe ich unter Anrechnng auf den Pflichtteil?
Auf den Pflichtteil ist nur das anzurechnen, was mit ausdrücklicher Anrechnung auf den Pflichtteil vom Erblasser geschenkt worden ist.
Eine Anrechnungsverpflichtung, vermerkt in der letztwilligen Verfügung, ist nach deutschem Recht unwirksam.
Die Anrechnungsbestimmung muss klar und deutlich sein. Es reicht z.B. nicht aus, Anrechnung auf den Erbteil, weil es Anrechnung auf den Erbteil geradezu nicht gibt.
Der geschenkte Wert ist hoch zu indexieren auf den Todesfall.
Wie berechne ich den Pflichtteil?
Drei Faktoren sind wesentlich für die Bestimmung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs:
- der maßgebliche Erbteil
- der Nachlassbestand
- der Wert des Nachlassbestandes.
Was verstehe ich unter Pflichtteil?
Pflichtteil entsteht dann, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Höhe des Pflichtteils ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Weiterlesen
