Von Vermittlern von Lebensversicherungen wird immer wieder mitgeteilt, dass die Lebensversicherung außerhalb des Nachlasses war, (was zutreffend ist) aber es wird verschwiegen, dass hier Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche bestehen. Die Lebensversicherungsverträge und die Leistungen aus den Lebensversicherungsverträgen sind pflichtteilsergänzungsrelevant.
Der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt des Ablebens ist durch Gutachten festzustellen und dann als Schenkungswert miteinzubeziehen.
