Rückforderungsklausel für steueroptimierte Unternehmensübertragungsverträge bei der derzeit bestehenden Rechtslage

Mit einer Rückforderungsrechtklausel im Vertrag zur Übertragung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteil bei der derzeitigen Rechtslage wird durch das Rückforderungsrecht eine Option offen gehalten, das gegebenenfalls neue Recht, welches ab 2016 gelten soll, dann stattdessen anzuwenden, d.h. der derzeit abgeschlossen Vertrag wird rückgängig gemacht und wird erneut abgeschlossen, in neuer eventuell günstigeren Rechtslage.

Wenn nämlich das neue Erbschaftsteuerrecht günstiger sein sollte als das derzeit Geltende, dann ist zu überlegen, den derzeitigen Vertrag rückgängig zu machen und diesen im Zeitraum des günstigeren Erbschaftssteuerrechts erneut abzuschließen.

Weil aber noch nicht sicher ist, dass ab 2016 das Erbschaftsteuerrecht besser werden wird sondern auch einzukalkulieren ist das hier eine Verschlechterung d.h. höhere Besteuerung eintreten könnte, ist es schon zu überlegen, ob man eben nicht gerade jetzt überträgt und das derzeitige Recht ausnutzt, aber mit Rückforderungsklausel.