Erstmals ist das Aufkommen des Staates aus der Erbschaftsteuer über die 7 Milliarden Euro Grenze gestiegen.
Es wird allerdings weiter gerätselt, wie hoch das Vermögen der Deutschen ist, welches zum Vererben ansteht.
An belastbaren Daten gibt es nur diejenigen Angaben, die zu einer Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer geführt haben.
Schenkungssteuerpflichtig wurden beispielsweise im Jahre 2014 gerundet 110 Mrd. € entweder vererbt oder verschenkt.
Festzuhalten ist, dass allerdings bei den meisten Erbfällen eine Schenkungsteuer nicht ausgelöst wird, weil die Freibeträge in Deutschland wie folgt sind:
Ehepartner
Der Ehepartner hat einen Steuerfreibetrag von 500.000,00 € sowie einen Versorgungsfreibetrag von 256.000,00 €.
Zusätzlich ist das eigengenutzte Wohneigentum in der Regel gleichfalls steuerfrei.
Dies bedeutet grob gerechnet, ohne den Zugewinn zu berücksichtigen, dass der überlebende Ehepartner im Regelfall ca. 1 Mio. € an Werten erben kann, ohne dass hier Erbschaftsteuer anfällt.
Zusätzlich:
Abkömmlinge
Abkömmlinge haben einen Freibetrag von 400.000,00 € je Elternteil. Dies bedeutet wiederum, dass bei einer Familie, bestehend aus den Eltern und zwei Kindern, grob gerechnet auf den ersten Versterbensfall 1,8 Mio. € vererbt werden können, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt.
Enkelkinder
Wenn beispielsweise die Kinder jeweils noch Abkömmlinge haben, dann hat jeder dieser Abkömmlinge einen Freibetrag von 200.000,00 €.
Unterstellt:
Jeder der beiden Kinder hat jeweils einen Abkömmling, dann erhöht sich die Summe auf den ersten Versterbensfall bereits auf 2,2 Mio. €.
Wenn dann noch gesehen wird, dass auf den zweiten Versterbensfall die Freibeträge nochmals gewährt werden, ist es so, dass auf den zweiten Versterbensfall jedes der beiden Kinder einen Freibetrag hat von 400.000,00 € und jedes der Enkelkinder wiederum einen Freibetrag von 200.000,00 €, sodass hier wiederum 1,2 Mio. € ohne Versorgungsfreibeträge zur Erbschaft anstehen.
Unterstellt:
Die Abkömmlinge beziehen die elterliche Immobilie nicht, stehen auf jeden Fall im Erbfall somit steuerfrei 3,6 Mio. € zur Verfügung.
Wenn nunmehr, bei ausreichend Vermögen geschickt 10 Jahre vor dem Ableben von beiden Eltern, jeweils Schenkungen an die Kinder und die Enkelkinder vorgenommen worden sind, dann erhöht sich diese Summe um weitere 2,4 Mio. €, sodass im Endeffekt bei lebzeitiger Schenkung 10 Jahre vor dem Ableben und einem optimierten Testament Vermögen von gerundet 5 Mio. € übergehen kann, ohne dass hier Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt.
All diese Fälle sind in den zahlreich erhobenen Berechnungen mangels Grundlagen nicht richtig erfasst.
So wird gemutmaßt, dass das jährliche Erbschaftsvolumen zwischen 200-400 Mrd. € beträgt. Es sind pro Jahr ca. 800.000 Versterbsnfälle festzuhalten, sodass die allermeisten Erbschaften erbschaftsteuerfrei bleiben.
Weiter wurde versucht zu errechnen, wie hoch das Vermögen der über 70-Jährigen ist und es wurde versucht zu berechnen, wie hoch diese Summe sein wird, die aufgrund der Erbfälle der über 70-Jährigen pro Jahr ausmacht.
Die Berechnungen schwanken zwischen gerundet 80 Mrd. € im Jahr bis zu ca. 120 Mrd. € jährlich.
Es kommen allerdings bei diesen gesamten Berechnungen extreme Unsicherheitsfaktoren hinzu. Es wurde noch nicht miteinkalkuliert die Ausgabensituation des älteren Menschen im Hinblick auf die eigene Pflege.
Zusätzlich wurde auch nicht berücksichtigt die Frage der Immobilienwertentwicklung.
Diese unterschiedliche Immobilienwertentwicklung wird ,bezogen auf die einzelnen Bundesländer, natürlich zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Festzuhalten ist auch, dass der Immobilienbestand zum Teil sehr in die Jahre gekommen ist, sodass bereits mehr als 40 % der fremdvermieteten Immobilien in Bayern bereits unter Außerachtlassung der Abschreibung keinen Ertrag mehr abwerfen.
Es wird also zu verfolgen sein, wie diese Immobilien im Wert sich entwickeln.
Zudem ist die Differenzierung zwischen Geld- und Immobilienvermögen derzeit mangels statistischer Unterlagen gleichfalls nicht möglich.
Die Bewertung des Immobilienvermögens ist bei zahlreichen Berechnung eher von einer etwas pauschalierten Betrachtungsweise geprägt.
Bei etwa 50 % der Nachlässe in den alten Bundesländern befinden sich Immobilien. In den neuen Bundesländern ist nur in jedem 4. Erbfall eine Immobilie enthalten.
Die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften war im Jahre 2013 110.000 Fälle. Die Zahl ist seit Jahren gefallen.
Deswegen ist die Mutmaßung: „Was ist in Zukunft an Erbfällen zu erwarten?“, weiterhin relative Spekulation.
Wenn man auf den Schätzungen des Vermögens von privaten Haushalten die Dinge fokusiert, haben ohne die oberen 2 % aller Haushalte im Durchschnitt ein Geldvermögen von gerundet 44.000,00 € und ein durchschnittliches Immobilienvermögen von 80.000,00 €.
Wenn man die derzeit vorhandene Immobilienwertsteigerung hernimmt, wird dies hochgerechnet auf etwa 170.000,00 €. Es ist aber auch so, dass die Verbindlichkeiten der Haushalte gleichfalls gestiegen sind, sodass der durchschnittliche Haushalt 31.000,00 € an Verbindlichkeiten hat, sodass ein Nettovermögen von etwa 140.000,00 € bleibt.
Das Alter der durchschnittlichen Erben liegt derzeit zwischen dem 40. und 64. Lebensjahr.
Das Erbschaftsvolumen in den Städten ist höher als auf dem Land, hängt aber damit zusammen, dass die Immobilien in der Stadt deutlich höher bewertet werden. Wenn ausschließlich das reine Geldvermögen gesehen wird, sind die Unterschiede nicht mehr so hoch.
Die Stagnierung des Erbschaftsvolumens wird auch damit zusammenhängen, dass die Lebenserwartung immer höher wird, aber auch die altersbedingten Kosten dann steigen werden.
Zudem wird der Altwohnungsbestand und Einfamilienhausbestand zwar für die nächsten 4-5 Jahre stabil bleiben, jedoch wird es dann aller Voraussicht nach dazu kommen, dass dieser frei werdende Wohnraum der dann Verstorbenen die Marktpreise für Immobilien drücken wird. Festzuhalten ist hierbei, dass ältere Menschen nahezu über doppelt so viel Wohnfläche zum Teil verfügen, wie 40 Jährige.
Wenn nun diese Immobilien auf den Markt kommen werden, werden oftmals großzügige Einfamilienhäuser mit Wohnflächen von 250-300 m² dann in Teileigentum aufgeteilt.
Belastbare Zahlen, wie hoch jedoch die freiwertende Wohnfläche aufgrund von Versterbensfällen in den nächsten Jahren sein wird, gibt es flächendeckend in Deutschland nicht.
Trotz der durchaus sprudelnden Erbschaftsteuereinnahmen vertreten einige Parteien die Auffassung, dass hier eine weitere Anhebung der Erbschaftsteuer erfolgen soll.
Für die Altersversorgung zukünftiger Generationen sind jedoch Erbschaften von zentraler Bedeutung, da das Rentenniveau in den nächsten Jahren, und dies ist gesichert, dramatisch fallen wird.