Antwort:
1. Eigenhändigkeit der gesamten Niederschrift,
2. Testierwille,
3. eigenhändige Unterschrift unter dem kompletten Text der letztwilligen Verfügung
4. Namensangabe, wobei nicht sämtliche Vor- und Zunamen anzugeben sind
Nicht notwendig ist eine Orts- und Datumsangabe i. S. d. § 2247 Abs. II, Abs. IV BGB, wobei dies aber sinnvoll ist.
