In den letzten Jahren ist in erschreckender Art und Weise festgestellt worden, dass Nachlassgerichte für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnis im Durchschnitt sechs bis 16 Monate brauchen. Die Tendenz it, dass es in Zukunft noch länger dauert.
Dies bedeutet, dass der Testamentsvollstrecker nicht handlungsfähig ist.
Dies bedeutet, dass der Erblasser dem Testamentsvollstrecker eine notarielle transmortale Vorsorgevollmacht auszustellen hat, damit dieser zumindest in Teilbereichen handlungsfähig ist.
