Hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Übermittlung der Nachlassakte?

Immer mehr Nachlassgerichte vertreten die Auffassung, dass der jeweilige Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Akteneinsicht in die Nachlassakte hat, sondern seine Auskunft sich darauf begrenzt, dass er die für ihn relevanten Unterlagen der letztwilligen Verfügung bekommt.