Was ist der Unterschied Erbe zu Vermächtnis?

Vermächtnis ist die letztwillige Zuwendung von einzelnen Vermögenspositionen.

Wenn der Erblasser einer Person einzelne Gegenstände oder auch Forderungen zuwenden will, kann dies im Rahmen eines Vermächtnisses geschehen. Wenn ein von der Erbfolge ausgeschlossener, d.h. ein Pflichtteilsberechtigter ein Vermächtnis angenommen hat, dann wird der Wert des Vermächtnisses vom jeweiligen Pflichtteilsanspruch in Abzug gebracht.

Wenn z.B. das Vermächtnis in der Form eines Wohnungsrechts ausgesetzt worden ist, dann wird der kapitalisierte Wert des Wohnungsrechts auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet. Gleiches gilt, wenn eine lebenslange monatliche Zahlung als Vermächtnis angeordnet worden ist, dann ist gleichfalls der kapitalisierte Wert in Abzug zu bringen.