Vorsorgevollmacht: Worauf es beim Rallyefahrer besonders ankommt

Standardformulare aus dem Internet reichen für diesen Personenkreis in der Regel nicht. Zu ergänzen bzw. zu prüfen sind:

  • Ausdrückliche Erstreckung auf die freiheitsentziehenden und die risikoreichen ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 Abs. 1 und 2 BGB) – ohne diese ausdrückliche Nennung ist die Vollmacht bei genau den Entscheidungen unwirksam, die nach einem Polytrauma anstehen.
  • Ausdrückliche Geltung über den Tod hinaus („transmortale Vollmacht“), damit der Bevollmächtigte nicht mit dem Todeszeitpunkt handlungsunfähig wird und nicht auf den Erbschein warten muss.
  • Befreiung von § 181 BGB, wenn der Bevollmächtigte zugleich Angehöriger und potenzieller Erbe ist.
  • Ersatzbevollmächtigter. Wer mit dem Fahrer gemeinsam reist, fällt im Zweifel im selben Ereignis aus.
  • Notarielle Beglaubigung. Sie kostet wenig, ist aber praktisch die Eintrittskarte zu Banken, Grundbuchamt, Handelsregister und ausländischen Behörden. Bei Grundbesitz oder GmbH-Anteilen ist die Beurkundung vorzuziehen.
  • Gesonderte Bankvollmacht auf dem Formular des jeweiligen Kreditinstituts, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht. Banken akzeptieren fremde Urkunden erfahrungsgemäß zögerlich; die Diskussion darüber möchte niemand führen, während der Bevollmächtigte einen Rücktransport organisieren muss.
  • Steuerliche Vollmacht nach amtlichem Muster (§ 80a AO) und Eintrag in die Vollmachtsdatenbank, damit der steuerliche Berater ohne Unterbrechung weiterarbeiten kann.

Dieser Text ist ein Auszug aus unseren Vorsorgeunterlagen für Motorrad-Rallyefahrer, die Sie hier kostenlos downloaden können:

Wenn der Helm liegen bleibt (.pdf)

Vorsorgeunterlagen für Motorrad-Rallyefahrer – Vollmachten, Testament, Vorsorgemappe und Auslandsbezug