Antwort: Unter einem Vermächtnis versteht man einen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Erben auf Herausgabe eines Gegenstandes, Zahlung von Geld u. a. Anspruchsinhaber ist der Vermächtnisnehmer.
Anspruchsgegner ist der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Untervermächtnis belastet ist. Vermächtnisgegenstände können sein alle vermögenswerten Positionen.
