Was verstehe ich unter Pflichtteil?

Pflichtteil entsteht dann, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Höhe des Pflichtteils ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsberechtigt sind:

• die Abkömmlinge
• der Ehegatte
• die Eltern

des Erblassers.

Gerade nicht pflichtteilsberechtigt sind:

• Geschwister.

Besondere Beispiele:

Erblasser E ist verheiratet im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit einem Kind. Setzt sein Kind zum Alleinerben ein. Wie hoch ist die Pflichtteilsquote?

Antwort:

Die Pflichtteilsquote ist nur ⅛. Sie ist nicht ¼.

Wenn der Erblasser dem pflichtteilsberechtigen Abkömmling mit einer Erbquote zum Erben einsetzt, die unter der Pflichtteilsquote ist, dann steht dem auf eine zu geringe Erbquote eingesetzten noch ein Restpflichtteil zu.