Wie Erbe ich als Ehepartner?

Ehegattenerbrecht

Wenn der Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, erhält er neben den Erben erster Ordnung die Hälfte. An dieser Stelle sei angemerkt, dass das BGB 3 Güterstände kennt:

• die Zugewinngemeinschaft
• die Gütertrennung
• die Gütergemeinschaft.

Nachfolgend wird dargestellt, wie im jeweiligen Güterstand bei gesetzlicher Erbfolge die Erbquoten sind:

Zugewinngemeinschaft
Ehegattenerbrecht neben Kindern
Zugewinngemeinschaft überlebender Ehepartner zu ½.

Gütertrennung neben 1 Kind zu ½
neben 2 Kindern zu ⅓
neben 3 oder mehr Kindern zu ¼.

Bei Gütergemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner zu ¼.

Ehegattenerbrecht neben Verwandten der zweiten Ordnung

Zugewinngemeinschaft
Ehepartner zu ¾
Eltern zu ¼.

Gütertrennung / Gütergemeinschaft

Ehepartner zu ½
Eltern zu ½.