Wenn eine Anwaltskanzlei in einer Nachlassakte um Akteneinsicht ersucht, dann kommt es auf das jeweilige Nachlassgericht an.
Zügige Nachlassgerichte erteilen Akteneinsicht in einem Zeitraum von zwei Wochen bis vier Monate.
In Einzelfällen kann es sein, dass Akteneinsichten auch einmal sechs bis neun Monate dauern.
Hintergrund ist die Besetzung des Nachlassgerichts in Vollzeit- bzw. Teilzeitbesetzungen.
