Wenn der Erblasser verstorben ist und es befinden sich beim Nachlassgericht hinterlegte Testamente, werden diese im Regelfall innerhalb von vier Wochen bis vier Monate eröffnet.
Diese Zeit verkürzt sich, wenn der Erblasser das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt hatte.
Wenn Testamente abgegeben werden, verlängert sich in der Praxis die Zeit auf sechs Wochen bis sechs Monate.
