Antwort: Erster Wunsch wäre, die Erbschaftssteuer abzuschaffen und als Hilfswunsch, dass wenigstens die Freibeträge deutlich angehoben werden.
Freibeträge für Ehepartner sollten 1 Mio. Euro sein, Freibeträge für Kinder wenigstens 750.000,00 Euro. Und auf eines muss hingewiesen werden: Im Jahr 2008 war bei der Planung des Erbschaftssteuerrechts vollkommen klar, dass ab dem Jahr 2025 viel mehr Vermögen in der Seitenlinie vererbt werden wird. Alle beteiligten Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen haben hier einkalkuliert, dass das Steueraufkommen in der Seitenlinie rapide anwachsen wird. Aus diesem Grund wurde nur der läppische Freibetrag von 20.000,00 Euro ins Gesetz geschrieben und ein Steuersatz von 30 % bei fremden Dritten.
Gerade wegen des Anstiegs der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der kompletten Veränderung der Bevölkerungsstruktur wird in der Seitenlinie (Geschwister u.a.) und Bekannten (nicht verwandte Personen) mehr als hundertmal so viel vererbt, wie in früheren Jahren. Es zeigt dies sich dadurch, dass ein geringeres Schenkungs- und Erbschaftsvolumen trotzdem eine höhere Erbschaftssteuer abwirft, weil eben in der Seitenlinie und unter fremden Dritten ein viel höherer Steuersatz zum Tragen kommt. Dies wird an folgendem Beispiel demonstriert: Wenn Eheleute eine Immobilie haben, die einen Verkehrswert von 1,5 Mio. Euro hat, und der erste Ehepartner verstirbt, setzt seinen Ehepartner zum Alleinerben ein, dann ist diese Immobilie steuerfrei. Wenn Mitglieder der 68er-Generation nicht verheiratet sind und auch eine Immobilie haben im Wert von 1,5 Mio. Euro und zwei Einzeltestamente machen, indem sie jeweils den anderen zum Alleinerben einsetzen, dann fällt hier eine Erbschaftssteuer von 200.000,00-220.000,00 Euro an. Dies war 2008 beabsichtigt. Jeder kann durch Studium der historischen Unterlagen selbst herausfinden, wer die Protagonisten dieser steuerglänzenden Idee waren.
