Frage: Zu welchem Zeitpunkt wird das Thema Erbe angesprochen?

Antwort: Bei ca. 40 Prozent der Fälle wird das Thema Erbrecht angesprochen, wenn ein Familienmitglied oder ein Freund der Familie schwer erkrankt ist.

Bei ca. 30 Prozent der Besprechungen war der Tod einer nahestehenden Person aus dem persönlichen oder dem Verwandtenkreis der Anlass.

Nur bei ca. 20 Prozent war Anlass, dass hier große finanzielle Veränderungen wie Erbschaften etc. vorlagen.

Wie bereits oben ausgeführt, ist es so, dass das Thema Erbfall eher ein Tabuthema ist.