Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Vita
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Augsburg sowie der Wirtschaftswissenschaften ist Herr Michael Ott-Eulberg seit 1985 als Rechtsanwalt tätig.
Als einem der ersten in Bayern wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
In der Focus Liste der besten 100 Anwälte für Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Ott-Eulberg ebenfalls aufgeführt.
Herr Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg ist Mitautor zahlreicher Publikationen wie Nachlasspflegschaft, Der Fachanwalt für Erbrecht, Lebensversicherungen und Erbrecht, Erbrecht und Banken um nur einige zu nennen.
Der Fachanwalt für Erbrecht, Herr Michael Ott-Eulberg, wird von gemeinnützigen Organisationen und beruflichen Kammern (Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Universität Konstanz und Augsburg) sowie von verschiedenen Fortbildungsveranstaltern, wie z. B. Beck Verlag, Schweitzer Sortiment, Institut für Erbrecht und viele mehr, als fachkundiger Referent geschätzt.
Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg ist Gründungsmitglied in der Vereinigung Institut für Erbrecht e. V. und Mitgesellschafter und Leiter des Fort- und Weiterbildungswerks für Rechtsanwälte und Steuerberater Institut für Erbrecht GmbH & Co. KG.
Veröffentlichungen
Der Fachanwalt für Erbrecht
Hrsg. v. Michael Bonefeld, Rainer Deininger u. Thomas Wachter
Der „Fachanwalt für Erbrecht“ ist mit Beschluss vom 23.11.04 verabschiedet. Nun kann sich auch der im Erbrecht entsprechend erfahrene Rechtsanwalt zum Fachanwalt fortbilden. Wesentliche Grundlagen und Hilfen bietet auf rund 1.000 Seiten die Neuerscheinung „Der Fachanwalt für Erbrecht“.
Die Lebensversicherung im Erb- und Erbschaftssteuerrecht
Eulberg – Ott-Eulberg – Halaczinsky
Das Buch stellt die Rechtsgrundlagen des Lebensversicherungsvertrages und die Rechte der beteiligten Personen dar.
Die Nachlasspflegschaft in der anwaltlichen Praxis
Birgit Eulberg, Michael Ott-Eulberg
Detailliert und sachkundig werden sämtliche Fragen beantwortet, die rund um die Nachlasspflegschaft und die praktische Abwicklung von den Maßnahmen zur Einleitung einer Nachlasspflegschaft über die Sicherung des Nachlasses bis zur Beendigung der Nachlasspflegschaft und einer etwaigen Erbauseinandersetzung.
Praxishandbuch Erbrecht und Banken
Michael Ott-Eulberg, Michael Schebesta, Herbert Bartsch
Der kontolose Mensch ist in unserer Zeit unvorstellbar geworden, daher befinden sich in jedem Nachlass bankspezifische Rechtsgüter, die erbrechtliche Probleme verursachen.