Artikel in der Augsburger Allgemeine vom 15.08.2021
Der in der Kolumne dargestellte Weg bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass ist nur teilweise richtig dargestellt.
Richtig wurde dargestellt, dass der Erbe die Möglichkeit hat, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Die Annahme der Erbschaft erfolgt aber auch automatisch und muss nicht erklärt werden.
Im Artikel wurde dies jedoch begrenzt auf den Nachlass eines Angehörigen.
Die Annahme oder Ausschlagung bezieht sich auf alle Erbfälle unabhängig davon, ob es sich bei dem Erblasser um einen Angehörigen oder einen vollkommen fremden Dritten handelt. Weiterlesen