In folgenden Staaten richtet sich die Erbfolge nach dem Recht des Heimatstaates des Erblassers, somit nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip.
Wenn also ein deutscher Staatsangehöriger / eine deutsche Staatsangehörige Vermögen in folgenden Ländern hat, unabhängig, ob er / sie in Deutschland lebt, in einem Drittstaat lebt oder in einem der folgenden Ländern lebt, kommt das deutsche Erbrecht ausschließlich zur Geltung in folgenden Staaten:
- Afghanistan
- Albanien
- Bolivien
- Irak
- Iran
- Marokko
- Syrien
- Thailand
- Tunesien
- Türkei
Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg hat nicht durchgeprüft, ob es aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Gesetzesänderungen noch mehr Staaten gibt, die wie oben dargestellt verfahren.
Beurteilungszeitpunkt war der 31.12.2021.