Unternehmensnachfolge

Zahlreiche Unternehmer haben bis zu 90 % ihres Kapitals in ihr eigenes Unternehmen investiert. Von der Höhe des Unternehmenswerts hängt die Altersversorgung in zahlreichen Fällen ab. Aus diesen Gründen haben zahlreiche Unternehmer die schwierige Fragestellung vor sich, ob sie zu ihren Lebzeiten ihr Unternehmen abgeben oder ob sie die Übergabe des Unternehmens durch letztwillige Verfügung regeln wollen.

Von den jährlich rund 60.000 Familienunternehmen, bei denen ein Wechsel an der Spitze ansteht, blieben nur 50 % in familiärer Führungshand.

Bei 35 % der Unternehmen heißt die Nachfolgelösung Firmenverkauf, entweder zu Lebzeiten des Firmeninhabers oder durch die Erben.

7 % der Betriebe werden geschlossen.

Bei 8 % der Betriebe ist es so, dass das Unternehmen in Familienbesitz bleibt, wobei jedoch die Führung durch einen Fremdgeschäftsführer vorgenommen wird.

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg berücksichtigt alle Aspekte einer Firmenübergabe. Es werden alle

  • finanziellen,
  • betriebswirtschaftlichen,
  • erbrechtlichen,
  • technischen,
  • haftungs- und arbeitsrechtlichen sowie
  • persönlichen

Aspekte abgeklärt. Für einzelne Teilbereiche wie die Abklärung komplexer arbeitsrechtlicher Situationen werden entsprechende Spezialkanzleien hinzugezogen und eingebunden.

Die systematische und sukzessive Nachfolgeregelung sieht beispielsweise vor, dass der bisherige Inhaber nach einem genau festgelegten Zeitplan die Zuständigkeiten auf den oder die neuen Firmeninhaber überträgt. Nach vollständiger Übertragung aller Bereiche sollte jedoch der bisherige Firmeninhaber in den meisten Fällen dem Unternehmen noch als Berater zur Verfügung stehen.