Motorsport & Oldtimer

Übersicht

Oldtimer, Vermächtnis, Folgekosten

Wenn nunmehr in einer letztwilligen Verfügung ein Vermächtnis für einen Oldtimer, beispielsweise einen Maserati Merak, Tomaso Pantera, Corvette C2, ausgesetzt wird, sollte mitgeregelt werden, wer die Kosten trägt zwischen dem Erbfall und der Vermächtnisannahme im Bezug auf die Prämien der Versicherung, der Unterstellkosten sowie der bis dahin angefallenen Kosten für die Betreuung wie Ölwechsel etc.

Oldtimer, Erbe, Stiftung

Wenn beispielsweise der Sammler italienischer Oldtimer, wie Alfa Romeo, Lancia bzw. De Tomaso, auf die Idee kommen sollte, seine umfangreiche Sammlung geschlossen zu erhalten und deswegen eine Stiftung zu gründen, müssen jedoch die exakten stiftungsrechtlichen Regelungen mitbedacht werden.

Motorsport und Risikolebensversicherung

Wenn und soweit für den Motorsportler/die Motorsportlerin die Absicherung von Angehörigen wichtig ist, dann sollte daran gedacht werden, eine eventuelle Motorsportrisikolebensversicherung abzuschließen.

Motorsport und Vorsorgevollmacht

Die beste Vorsorgevollmacht ist die Vorsorgevollmacht, die nicht benötigt wird.

Oldtimer/Vermächtnis

Nachdem im deutschen Erbrecht die Vererbung von Einzelgegenständen, das heißt beispielsweise eines Jaguar XK120 nicht möglich ist, besteht nur die Möglichkeit Oldtimer/Youngtimer/historische Motorräder im Rahmen eines Vermächtnisses weiterzugeben.

Oldtimer, Schenkung, Pflichtteilsergänzungsansprüche bzw. Ansprüche aus § 2287 BGB

Oftmals überlegt sich der Oldtimerliebhaber aus unterschiedlichen Gründen, teils aus erbschaftsteuerlichen Belangen oder auch aus erbrechtlichen Situationen heraus, seine Oldtimer oder einen Teil seiner Oldtimer zu verschenken.

Oldtimer, Testamentsvollstreckung

Wenn der Erblasser für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet hat und er hat den Testamentsvollstrecker mit der Testamentsvollstrecker-Aufgabe Verwertung des Nachlasses beauftragt, dann hat der Testamentsvollstrecker erhöhte Sorgfaltspflichten, wenn Oldtimer oder Youngtimer sich im Nachlass des Oldtimersammlers befinden.

Oldtimer, Youngtimer und Güterstand der Gütergemeinschaft

Unabhängig von der Eigentumslage, auch wenn der überlebende Ehepartner der Oldtimersammler/Motorradsammler gewesen ist, fällt aufgrund des Güterstands der Gütergemeinschaft jeweils ein 50%-Anteil an den Oldtimern/Youngtimern/Sammlermotorrädern in den Nachlass des Verstorbenen.