Enkel Sie haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, falls der direkte Abkömmling des Versorbenen, der Ihr Elternteil war, bereits verstorben ist! Ehegatte/Lebenspartner Falls die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war/in einer eingetragenen Lebensparterschaft lebte: In welchem Güterstand lebten die Ehegatten/Lebenspartner Unverheiratet/keine Lebenspartnerschaft Zugewinngemeinschaft Gütergemeinschaft Gütertrennung Abkömmlinge / Verwandschaft 1. Ordnung Wieviele Kinder des Verstorbenen - außer Ihrem verstorbenen Elternteil - leben noch oder haben noch lebende Abkömmlinge Wieviele Geschwister von Ihnen leben noch oder haben noch lebende Abkömmlinge?