Beeinträchtigende Schenkungen und deren Rückforderung

Beeinträchtigende Schenkungen und deren Rückforderung stellen einen Großteil der prozessualen Auseinandersetzungen im Erbrecht dar. Diese Fallsituation ist dann gegeben, wenn durch ehegemeinschaftliches Testament oder durch Erbvertrag gebundene Erblasser nach dem Ableben oder beim Erbvertrag noch zum Zeitpunkt des Lebens des anderen Erbvertragspartners, schenkungsweise über Vermögen verfügen.

Die dadurch beeinträchtigten Erben, entweder die Schlusserben oder der Erbvertragspartner, haben dann Ansprüche aus §§ 2286, 2287 BGB.

Es ist die Rechtsprechung hier derart unübersichtlich, sodass es bei diesen kostenintensiven Verfahren jeweils einer sorgfältigen Vorabprüfung bedarf.

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg hat hier im Laufe der letzten Jahre eine umfangreiche Dokumentation zu den unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren erstellt, sodass wir für Sie die Prozessaussichten beurteilen können.