Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg berät ihre Mandanten im nationalen und internationalen Erbrecht – mit Bezug auf Erbschaft- und Schenkungssteuer, gleichfalls im nationalen und internationalen Bereich.
Gleichfalls berät die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg die Mandanten und Mandantinnen im Bezug auf die Weitergabe von Vermögen in betrieblichen und privaten Bereich.
Die Beratung im Erbrecht erfordert die systematische Erfassung von Lebenssachverhalten und eine komplexe Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten.
Die in aller Munde befindliche Erstberatung für 226,50 €, die ja nur beinhaltet, eine überschlägige Beratung in einem Zeitraum von 30 – 45 Minuten, ohne jede konkrete Berechnung ist daher im Bereich des Erbrechts nahezu nicht einsetzbar.
Die richtige erfolgsorientierte Beratung, die auch ein greifbares Ergebnis hat, für welches wir die Haftung übernehmen, kann nur im Rahmen eines Beratungsmandats erfolgen.
Wir empfehlen daher, dass es einen ersten Beratungstermin gibt, der allerdings nicht zu verwechseln ist mit einer Erstberatung, der dann abgerechnet wird mit dem in unserer Kanzlei für erste Beratungen üblichen Stundensatz von 350 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Wobei die Beratungszeit minutengenau abgerechnet wird.
An dieser Stelle muss aber gleichfalls betont werden, dass eine belastbare Beratung nur dann möglich ist, wenn wir vor dem persönlichen Beratungstermin die Unterlagen wie beispielsweise Testamente etc. vorab erhalten, um hier den Lebenssachverhalt zu dokumentieren.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Prüfungs- und Auswertungszeit gleichfalls nach Stundensätzen abgerechnet werden.
Selbstverständlich bieten wir auch die Möglichkeit an, dass sie uns zuerst in einem ersten Beratungsgespräch kennenlernen, ihren Lebenssachverhalt und ihre Wünsche äußern und wir sie dann natürlich nur vorläufig Beraten können und sie sich dann entscheiden, ob eine finale Beratung erfolgt.
Weil wir aber generell keine allgemeine Auskunftstelle für kurze erbrechtliche Fragen sind, wird dies auch im Ramen einer Beratung abgerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg