Die beste Vorsorgevollmacht ist die Vorsorgevollmacht, die nicht benötigt wird.
Im Motorsport unabhängig ob es sich um Automobilsport oder Motorradsport handelt, sind leider Situationen, in welchen Teambetreuer, Fahrer, Mechaniker dauerhaft oder vorrübergehend gegebenenfalls von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen sind, nicht auszuschließen.
Unabhängig davon, ob es sich um Rundstreckenrennen im In- und Ausland oder um Offroadveranstaltungen wie Africa Eco Race, Rally Dakar, FIM Cross-Country, FIA Cross-Country handelt, sind Situationen vorstellbar, in welchen das jeweilige Teammitglied eine Vorsorgevollmacht benötigt.
Hier empfiehlt es sich, zwei unterschiedliche Vorsorgevollmachten bereitzustellen. Einmal eine Vorsorgevollmacht im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Motorsportveranstaltung, das heißt unmittelbar bezogen auf die Rennen wie Isle of Man, Le Mans, deutsche Rally Meisterschaft, deutsche Enduro Meisterschaft oder den oben erwähnten Cross-Country Rally-Veranstaltungen, in der jeweiligen Landessprache unter Berücksichtigung des jeweiligen Landesrechts.
In diesen Vorsorgevollmachten sollte zum Beispiel der Motorsportler die vor Ort mitreisenden Teammitglieder mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht versehen, die insbesondere darauf gerichtet ist, primär gesundheitsrechtliche Fragen, wie Operationen und medizinische Rückflüge zu regeln und dann gegebenenfalls auch Vorsorgevollmachten in Verbindung mit der Möglichkeit der Beauftragung von Rechtsanwälten im Bereich möglicher straf- und zivilrechtlicher Situationen.
Diese Vollmachten müssen auch beinhalten, beispielsweise zollrechtliche Inhalte in welchen sichergestellt ist, dass zum Beispiel Teammitglieder dann berechtig sind die Ausfuhr von Rennmotorrädern, wie Speedbrain 450 RR KTM Rally Replica, Rennfahrzeugen zu organisieren.
Auch sollte in den Vorsorgevollmachten ein Ansprechpartner benannt sein, der mit dem jeweiligen Veranstalter wie beispielsweise der ASO dann über die persönlichen Problemstellungen rechtwirksam verhandeln kann.
In diesen Vorsorgevollmachten sollte auch enthalten sein, presserechtliche Regelungen, ob und inwieweit dann über die Unglückssituation berichtet werden darf oder nicht.
Es ist das jeweilige Landesrecht zu beachten, das heißt, kann in der Vorsorgevollmacht der/die Rennteilnehmer/in nur eine Person bevollmächtigen oder kann er mehrere Mitglieder des Rennteams in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Dies ist für das jeweilige Motorsportrennen abzuklären.
In der jeweiligen Vorsorgevollmacht sollte auch ausdrücklich die Entbindung von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht für den/die jeweilige/n Motorsportteilnehmer/in enthalten sein.
Es empfiehlt sich auch in der Motorsportvorsorgevollmacht alle Kommunikationsdaten mit aufzunehmen.
Es ist festzuhalten, dass bei den größeren Motorsportveranstaltern die Formblätter Angehörigenkontakte und Krankenhauskontakte bereits vorhanden sind.
Wie bereits erwähnt ist zwischen der primären akuten Motorsportvorsorgevollmacht, die das unmittelbare Geschehen um den/die verunfallte/n Motorsportler/in vor Ort regelt auch die weiterführende Vorsorgevollmacht mit in die Planung einzubeziehen.
Wenn und soweit der Motorsportler/die Motorsportlerin über Immobilienvermögen verfügen sollte, beziehungsweise über eingetragene Firmen, muss die Vorsorgevollmacht zumindest notariell beglaubigt sein. Ob und inwieweit eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, ist jeweils individuell vom Rennfahrer/von der Rennfahrerin abzuklären.
Festzuhalten ist auch, dass in der Vorsorgevollmacht in verschiedenen Ländern es notwendig ist, dass sowohl eine Kopie der Ausweisdokumente des Motorsportlers/der Motorsportlerin gleichfalls in notariell beglaubigter Form dieser Urkunde angeheftet sind, als auch eine beglaubigte Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten/der Bevollmächtigten.
Gleichfalls ist festzuhalten, dass Kopien der Vorsorgevollmachten und somit auch der Motorsportvorsorgevollmacht nicht ausreichend sind. Es sind daher gegebenenfalls zum Motorsportevent mehrere Exemplare mitzunehmen. Eine Beratung für eine Motorsportvorsorgevollmacht sollte durch spezialisierte Erbrechtskanzleien erfolgen, die einen motorsportlichen Hintergrund haben.