Eltern Sie haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, falls die verstorbene Person keine lebenden Abkömmlinge (Kinder, Enkel ...) mehr hat! Ehepartner/Lebenspartner Falls die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war/in einer eingetragenen Lebensparterschaft lebte: In welchem Güterstand lebten die Ehegatten/Lebenspartner Unverheiratet/keine Lebenspartnerschaft Zugewinngemeinschaft Gütergemeinschaft Gütertrennung Elternteile Eines Beide Wieviele Elternteile des Verstorbenen leben noch?