Internationales Erbrecht

Vertretung/Beratung ausländisches Erbrecht

Wir vertreten und beraten Sie, wenn ausländisches Erbrecht im Bereich der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt.

Wir vertreten Sie nicht, wenn es um die Durchsetzung ausländischen Erbrechts in folgenden Ländern geht:
Kroatien, Slowenien, Albanien, Ungarn, Rumänien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Türkei, Irak, Syrien, Algerien.

Wir vertreten Sie auch im Ausland, soweit uns dies als deutsche Anwaltskanzlei möglich ist, mit unseren ausländischen Anwaltskanzlei-Partnern in
Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, England, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika und Südafrika.

Wir können Sie auch vertreten, wenn es sich um die erbrechtlichen Konsequenzen der Scharia handelt, wenn und soweit hier diese rechtliche Frage für europäische Länder von Bedeutung ist.

Immobilienvermögen

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg berät Sie unter erbrechtlichen Aspekten bei vorhandenem Immobilienvermögen im Ausland.

Es werden Beratungsleistungen dahingehend erbracht, ob die Einbringung des Immobilienvermögens in Gesellschaften bzw. in einen Trust eine sinnvolle Möglichkeit ist.

Auslandskonto

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg berät und vertritt Sie in steuerlichen Fragen bei Auslandskonten und setzt Ihre Rechte im Erbfall gegenüber den Banken durch.

Erbrecht in Italien
Wir lösen für Sie erbrechtliche Situationen als Ehepartner in Italien, wobei wir darauf hinweisen, dass im Falle der gerichtlichen Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen in Italien, wir nicht vertretungsbefugt sind. Wir können dann bei der Vermittlung von Kanzleien in Italien behilflich sein. Unsere Anwalts- und Notariatskontakte sind überwiegend in Norditalien gegeben wie Gardasee, Comersee, Luganer See.

Ausführliche Informationen

Weitere Informationen zum internationalen Erbrecht halten wir in unserem Erbrecht-Ratgeber für Sie bereit. Unter anderem zum Erbrecht dieser Länder oder Regionen: