Infos für die Beratung

Wichtige Informationen für die Beratung oder Erstberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie uns beauftragen wollen, geben wir Ihnen einige Anregungen, um die Zusammenarbeit möglichst effektiv zu gestalten.

Teilen Sie bitte mit bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme, um was für einen Sachverhalt es sich handelt, insbesonders ob ausländisches Erbrecht mit zu beurteilen ist. Teilen Sie auch bitte mit, ob es sich vorerst einmal um eine Erstberatung handeln soll oder um eine Vertretung.

Wir empfehlen, dass Sie die Unterlagen, die Ihnen vorliegen, wie beispielsweise

  • vorliegende letztwillige Verfügung,
  • Eröffnungsprotokoll,
  • Übergabevertrag,

uns vorab per Post, per Fax oder per E-Mail kurz vor dem ersten Termin zur Verfügung stellen.

Damit kann weitestgehend vermieden werden, dass der erste Termin ergebnislos ist, weil entsprechende Unterlagen gefehlt haben.

Selbstverständlich können Sie auch diese Unterlagen erst zum Termin mitbringen, wobei es optimaler ist, wenn die Unterlagen uns vorab übermittelt werden.

Zusätzlich empfehlen wir, uns eine Darstellung der familiären Situation zu übermitteln und selbstverständlich Ihren Fragenkatalog.

Bitte planen Sie bei der ersten Terminvereinbarung ein, dass ca. 5 bis 10 Minuten benötigt werden, in welchen Sie mit unseren Mitarbeitern die Mandatsunterlagen und Mandatsbedingungen durchgehen und unterzeichnen, bevor dann die entsprechende Beratung stattfinden kann.

Hochachtungsvoll

Birgit Eulberg
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht

Michael Ott-Eulberg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht