Infos für die Beratung

Wichtige Informationen für die Beratung oder Vertretung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie uns beauftragen wollen, geben wir Ihnen einige Anregungen, um die Zusammenarbeit möglichst effektiv zu gestalten.

Schildern Sie uns bitte bei der ersten Kontaktaufnahme bereits den Sachverhalt so genau wie möglich, insbesondere ob es sich um einen eingetretenen Erbfall oder eine gewünschte Nachlass- oder Vermögensplanung handelt. Auch die Angabe, ob ggf. ausländisches Recht in Betracht kommt, ist sehr wichtig.

Eine sogenannte „Erstberatung“ ist für die Beratung im Bereich des Erbrechts ungeeignet. In der Regel müssen zur umfassenden und korrekten Beratung umfangreiche Unterlagen durchgearbeitet werden. Ein belastbares Ergebnis kann nur im Rahmen eines Beratungsmandats gefunden werden. „Erstberatungen“ werden deshalb nicht angeboten.

Wir empfehlen, dass Sie möglichst alle Unterlagen, die Ihnen vorliegen, wie beispielsweise

  • letztwillige Verfügung,
  • Eröffnungsprotokoll,
  • Übergabevertrag, etc.,

uns per Post, per Fax oder per E-Mail vor dem ersten Beratungstermin zur Verfügung stellen.

Damit kann weitestgehend vermieden werden, dass der erste Beratungstermin ergebnislos ist, weil entsprechende Unterlagen gefehlt haben.

Zusätzlich empfehlen wir, uns eine Darstellung der familiären Situation zu übermitteln und selbstverständlich Ihren Fragenkatalog.

Bitte planen Sie bei der ersten Terminvereinbarung ein, dass ca. 5 bis 10 Minuten benötigt werden, in welchen Sie mit unseren Mitarbeitern die Mandatsunterlagen und Mandatsbedingungen durchgehen und unterzeichnen, bevor dann die entsprechende Beratung stattfinden kann.

Hochachtungsvoll

Birgit Eulberg
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht

Michael Ott-Eulberg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht