Terminsverlegungen

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg schätzt die Zeit ihrer Mandanten für die notwendigen Besprechungen als ein sehr hohes Gut ein und ist bestrebt, Terminsverlegungen zu vermeiden.

Die Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Birgit Eulberg und von Herrn Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg als Berater und Vertreter im Bereich des Erbrechts ist leider oftmals nicht vollumfänglich planbar.

Sich rapide verschlechternde Krankheitsverläufe bei Mandanten, die eine unverzügliche und nicht aufschiebbare Handlungspflicht begründen, können es notwendig machen, bestehende Termine zu verschieben. Trotz einer deswegen einkalkulierten Personalreserve kann es deshalb zur Verlegung von Besprechungsterminen kommen.

Die Sicherung von Auslandsvermögen sowie die Durchsetzung von Vorsorgevollmachten bei beispielsweise Sportunfällen im In- und Ausland sind ebenfalls Gründe hierfür, die im Vorfeld nicht planbar sind.

Auch die Begleitung von Firmenverkäufen durch unsere Kanzlei kann zu nicht planbaren Zeitverwerfungen führen.

Wir stehen unseren Mandanten in Notfällen 24 Stunden und am Wochenende zu Verfügung, so dass eine Terminverlegung meistens vermieden werden, aber im Einzelfall notwendig sein kann.