So wie im deutschen Verfahren, müssen die Parteien in einem Zivilverfahren Gerichtsgebühren zahlen.
Die jeweilige Höhe der bei Klageerhebung zu entrichtenden Gebühren ist abhängig, so wie in Deutschland, vom Streitwert.
Ähnlich wie im deutschen Recht ist es so, dass die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Im Gegensatz zum deutschen Recht gibt es kein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern die Anwälte werden nach Stundensätzen bezahlt. Der Stundensatz errichtet sich allerdings auch zum Teil an der Höhe des Streitwerts und an der Spezialkenntnis des Anwalts.
Die sachliche Zuständigkeit von Gerichten ergibt sich daraus, dass es zwei Instanzen gibt. Erstinstanzlich ist das Amtsgericht für Streitsachen bis zu einem Wert von 25.000,00 €.
Im Gegensatz zum deutschen Recht ist die Zustellung durch einen Anwalt bzw. durch einen Gerichtsvollzieher zu veranlassen.
Der geltend gemachte Anspruch muss detailliert erfolgen und in holländisch.
Das niederländische Zivilverfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage.
Klageverfahren dauern im Regelfall 7-12 Monate.
Die Kosten des Zivilverfahren bestehen aus den Anwaltskosten, den an das Gericht zu zahlenden Gerichtskosten, den Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Klage und ggfs. der Kosten für die Sachverständigenbestellung und ggfs. die Kosten für Zeugen.
Der Stundensatz für Anwaltsstunden liegt in etwa in den Niederlanden zwischen 150,00 € und 240,00 €.
Im niederländischen Prozessrecht besteht die Möglichkeit der Zeugeneinvernahme bereits vor dem Rechtsstreit.
In einem niederländischen Verfahren kann es, ähnlich wie im deutschen Verfahren, einen frühen ersten Termin geben oder eine schriftliche „Runde“.
Diese schriftliche Runde kann sich auch an einen Termin anschließen, der nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt.
Im niederländischen Recht ist es im Hinblick auf die Kostenerstattung nahezu immer so, dass die klagende Partei nahezu niemals ihre Anwaltskosten von der unterliegenden Partei erstattet bekommt.
Die Durchsetzung von offenen Forderungen gegen ein niederländisches Unternehmen ist daher geprägt von der Kenntnis, dass der Kläger seine Anwaltskosten nahezu nicht vollumfänglich erstattet bekommt.